Der Signalkrebs: Invasive Plage als kulinarischer Genuss.

1970 bewusst nach Österreich geholt, ist er heute ein Problem.

Der Signalkrebs kommt ursprünglich aus Nordamerika, man hatte ihn bewusst nach Österreich geholt. 1970 wurden 2.000 Signalkrebse ausgesetzt, um Bestandslücken der heimischen Flusskrebse zu füllen. Signalkrebse werden meist 15-18 Zentimeter groß. Ein deutliches Unterscheidungsmerkmal sind auffallend weiß bis hellblau gefärbte Scherengelenke, die als Signalflecken bezeichnet werden.

Bisher musste der Krebs sofort nach dem Fang getötet werden, doch in Oberösterreich ist es jetzt auch seit 29.April 2024 anders!

Foto: Land OÖ, Margot Haag

Die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) spricht von einer Bedrohung durch die Krebsart für die Ökologie und die heimischen Gewässer.

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20VerfD/2020_87502_SK_VO_EB.pdf

Ein Blick nach Salzburg.

In Salzburg dürfen seit 1. September 2023 Signalkrebse in der Gastronomie verzehrt werden. Das Land erlies für 6 Jahre eine entsprechende Verordnung.Sie soll auch die Ausbreitung verringern oder Verhindern.

Allerdings gelten strenge Regeln.

Darum sieht die Verordnung vor, dass Krebse unmittelbar nach dem Fang in fest verschlossenen Behältern verwahrt und unverzüglich nach der Anlieferung am Ort der Nutzung getötet werden müssen. Ihr Fang und ihr Transport sind nur den Bewirtschaftern des jeweiligen Fischgewässers erlaubt, oder mit deren Erlaubnis von Personen aus dem Gastgewerbe.

Der Transport lebender Tiere darf nur in dem Bezirk, in dem das Fischwasser liegt, und in den angrenzenden Bezirken erfolgen. Gebietsfremde invasive Arten verdrängen heimische Tiere und Pflanzen. Oft gelangen sie durch Unachtsamkeit oder mangelndes Wissen in heimische Ökosysteme. Krebse etwa werden oft in Gartenteichen oder Aquarien gehalten.

Die Nutzungsregeln in Salzburg

Die folgenden Regelungen gelten für Entnahme, Transport und Tötung der Tiere.

  1. Unmittelbar nach der Entnahme (Fang) sind die Tiere in fest verschlossenen Behältern zu verwahren
  2. Der Transport lebender Tiere ist tierart- und tierschutzgerecht durchzuführen;
  3. Die Tötung hat unverzüglich nach der Anlieferung an den Ort der Nutzung zu erfolgen.
  4. Verstöße gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 9 des S.EU-Rechtsvorschriften-Begleitgesetzes bestraft.

So werden Signalkrebse im wahrsten Sinne des Wortes in die Pfanne gehauen.

Bildrecht: Foto-Fischereimanagement Salzkammergut

Künftig können die Krebse zu einem späteren Zeitpunkt weidgerecht und hygienisch an einem dafür geeigneten Platz aufbereitet werden. Das erleichtere eine kulinarische Nutzung. Lizenzen zum Signalkrebsfang dürfen klarerweise nur an Inhaber einer gültigen Jahresfischerkarte ausgegeben werden.

Krebsfischen zu Beispiel in der Traun

In Verbindung mit einer gültigen Traunlizenz ist es möglich, nicht nur mit einem Krebsteller, sondern auch mit einer Krebsreuse auf Signalkrebse zu fischen. Es gilt aber weiterhin, dass nur mit maximal 2 Fanggeräten (Angel oder Krebsteller oder Krebsreuse) gefischt werden darf. Reusen müssen nach dem Fischen (Sonnenuntergang) aus der Traun entfernt werden. Fischreusen sind ausnahmslos verboten!

Unsere Anmerkung dazu:

Nach längeren Recherchen, fängt man Signalkrebse eher in der Nacht, da diese Nachtaktiv sind. So könnte man eine weitaus größere Menge entnehmen. Also wäre es besser die Reusen und Teller über Nacht auszulegen und in den Morgenstunden einzuholen.

Bauchansicht des Signalkrebses

Foto: OÖ-Landesfischereiverband

In Zukunft soll es von Landesfischereiverbänden auch Schulungen und Informationsveranstaltungen geben, um das Bewusstsein und den richtigen Umgang mit den Signalkrebsen zu stärken.

Hier ein youtube-Beitrag von unseren Nachbarn in Deutschland.

Signalkrebse verdrängen den Edelkrebs in ganz Europa.

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